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Die Strafverfolgung

Bei allen Formen des Menschenhandels existiert die Schwierigkeit, dass die Verbrechen oft nur durch Kontrollmaßnahmen der Polizei aufgedeckt werden. Fachkreise gehen von einer hohen Dunkelziffer aus und monieren fehlende Arbeitsstrukturen und Ressourcen bei Strafverfolgung und Opferschutz.
 
Die Strafverfolgung ist schwierig und komplex. Vor Gericht sind die Verbrechensopfer als wichtige Zeug*innen unverzichtbar. Aber nur selten sind sie selbst bereit oder in der Lage, Anzeige zu erstatten und mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Dies führt dazu, dass Ausbeutung und Zwang oft nicht bekämpft werden können, Betroffene in ihrer Zwangslage verbleiben und sich nicht wehren.
 
Die Gründe dafür sind vielfältig:
 
-Betroffene sehen keine wirtschaftlichen Alternativen für sich, haben keine Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt
-Abhängigkeit von Täter*innen

-Angst vor der Rache der Täter*innen, von der auch die eigenen Kinder im Herkunftsland und andere Familienangehörige bedroht sein können
-Misstrauen gegenüber Polizei und Justiz
-Traumatisierung des Opfers kann eine Aussage im Prozess unmöglich machen
-Furcht vor einer Abschiebung – aber eine Rückkehr ins Herkunftsland ist keine Option. Oft haben sie und ihre Familien sich hoch verschuldet, um die Migration und die Menschenhändler zu bezahlen. Außerdem wollen sie die familiären Erwartungen nicht enttäuschen und nicht als Gescheiterte zurückkehren.


Quelle: FIM, Frauenrecht ist Menschenrecht

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